Wirfuereuch webDer Berliner Senat hat am Dienstag, den 21.04.2020 einige Änderungen in der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Der Beschluss gilt zunächst von Mittwoch, 22.04. bis Sonntag, 10.05.2010.


Genauere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung aus der Sitzung des Senats vom 21.04.2020.

Die wichtigsten Regelungen sind:

Einzelhandel
  • Öffnung des Einzelhandels bis zu einer Ladengröße vom 800 qm (unabhängig vom Sortiment). Hier ist eine Verkleinerung größerer Ladeneinheiten durch eine geeignete Abtrennung möglich.
  • Wie bisher gilt, dass Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind. Dies ist unter anderem durch einen kontrollierten Zugang zum Geschäft zu sichern.
  • Bei der Öffnung von Verkaufsstellen gilt für die Steuerung des Zutritts zur Sicherung ein Richtwert von maximal einer Person pro 20 m2 Verkaufsfläche. Aufenthaltsanreize dürfen nicht geschaffen werden. Vorhandene Aufenthaltsangebote und Sitzgelegenheiten sind zu entfernen oder zu sperren. Im Falle einer übersteigenden Kundenzahl ist eine den Abständen (1,5 Meter) entsprechende Wartesituation / Zugangskontrolle vor dem Geschäft einzurichten. In den Wartebereichen dürfen sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten.

Friseure
  • Friseure dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Welche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sie betreffen, können Sie der durch die Senatskanzlei hier veröffentlichten Liste entnehmen.

Alle aktuellen Hinweise aktualisiert Lea Ouardi vom Projektträger LOKATION:S regelmäßig für alle Nachbar/-innen und Gewerbetreibenden in den Beiträgen auf www.augustekiez.de.

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